Der WBM Mieterrat
Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Mieter*innen
Anfang des Jahres 2016 ist das "Wohnraumversorgungsgesetz Berlin" in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz hat der Berliner Senat die Grundlage dafür geschaffen, dass die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins – wie die WBM GmbH – in Zukunft noch stärker sozial ausgerichtet sind und gutes Wohnen hier noch sicherer wird.
Berlin wächst – derzeit sogar noch schneller als in den "Goldenen 20er Jahren" des letzten Jahrhunderts. Schon 2020 soll die magische Grenze von vier Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in greifbare Nähe rücken.
Umso wichtiger ist es, dass sich die Berlinerinnen und Berliner bei der Versorgung mit Wohnraum auf starke Partner verlassen können: die landeseigenen Wohnungsunternehmen. Mit rund 300.000 Wohnungen haben sie einen Anteil von rund 17 Prozent am Mietwohnungsmarkt der Hauptstadt – und spielen mit dieser starken Position eine zentrale Rolle bei der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung und der effektiven Dämpfung der Mietenentwicklung.
Der Berliner Senat hat mit diesem Gesetz auch die Grundlagen geschaffen, die Mitbestimmungsrechte der Mieterinnen und Mieter weiter auszuweiten. Eine neue Interessenvertretung – mit der Bezeichnung Mieterrat - schaut den städtischen Wohnungsunternehmen daher seit den abgeschlossenen Wahlen über die Schulter.