Der WBM Mieterrat
Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Mieter*innen
Anfang des Jahres 2016 ist das "Wohnraumversorgungsgesetz Berlin" in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz hat der Berliner Senat die Grundlage dafür geschaffen, dass die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins – wie die WBM – in Zukunft noch stärker sozial ausgerichtet sind und gutes Wohnen hier noch sicherer wird.
Berlin wächst – derzeit sogar noch schneller als in den "Goldenen 20er Jahren" des letzten Jahrhunderts. Schon 2020 soll die magische Grenze von vier Millionen Einwohner*innen in greifbare Nähe rücken.
Umso wichtiger ist es, dass sich die Berliner*innen bei der Versorgung mit Wohnraum auf starke Partner verlassen können: die landeseigenen Wohnungsunternehmen. Mit rund 300.000 Wohnungen haben sie einen Anteil von rund 17 Prozent am Mietwohnungsmarkt der Hauptstadt – und spielen mit dieser starken Position eine zentrale Rolle bei der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung und der effektiven Dämpfung der Mietenentwicklung.
Der Berliner Senat hat mit diesem Gesetz auch die Grundlagen geschaffen, die Mitbestimmungsrechte der Mieter*innen weiter auszuweiten. Eine neue Interessenvertretung – mit der Bezeichnung Mieterrat - schaut den städtischen Wohnungsunternehmen daher seit den abgeschlossenen Wahlen über die Schulter.
Aufgaben des Mieterrats
Interessen bündeln und Stellung nehmen
Als Mieterrat bei der WBM diskutieren Sie nicht nur als Erster mit, was wo passiert. Sie leisten auch einen Beitrag für die weitere Entwicklung der Quartiere der WBM und damit für ganz Berlin.
Als Mitglied des WBM-Mieterrats:
- bündeln und vertreten Sie die Interessen der Mieter*innen gegenüber der WBM und bringen diese zum Ausgleich,
- befassen Sie sich mit den Planungen der WBM bei Neubau, Modernisierung, Instandsetzung, Quartiersentwicklung und Gemeinschaftseinrichtungen und nehmen dazu Stellung,
- kooperieren Sie mit den Mieterbeiräten und tragen dafür Sorge, dass regionale Netzwerke in den Quartieren entstehen und/ oder weiter ausgebaut werden
Die WBM fördert Ihre Arbeit als Mieterrat:
- finanziell, durch eine angemessene, pauschalierte Aufwandsentschädigung
- materiell, durch die Stellung von Beratungsräumen für Sitzungen und Unterstützung bei der Erstellung und Entwicklung von Informationsmaterialien
- inhaltlich, durch die Weiterleitung relevanter Informationen über geplante Investitionen und Maßnahmen der WBM und durch bedarfsorientierte Workshops und Fortbildungen