Erklärung zur Barrierefreiheit

I. Zuständige Stelle / Geltungsbereich

WBM. Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.wbm.de.

II. Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 20.03.2023 erstellt und am 26.01.2026 überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten zuständigen Stelle.

III. Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt bzw. diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt. Mit der Umstellung auf ein neues Layout im August 2025 wurden zahlreiche Barrieren entfernt und die Grundlage für weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit des Angebotes geschaffen.

IV. Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
 

Barriere: Visuell notwendige Elemente

Bilder sind mit einem Alternativtext versehen. Eine inhaltliche Überarbeitung der Texte hat stattgefunden. Die kontinuierliche Überprüfung und eventuell notwendige Änderungen oder Anpassungen erfolgen fortlaufend.


Barriere: Formulare

  • Auf den Seiten existieren Formulare, bei denen teilweise Strukturelemente fehlen bzw. fehlerhaft verwendet werden. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
  • Die vorhandenen Formulargruppen sind nicht als solche ausgezeichnet. Dadurch ist für Nutzende nicht deren konkreter Zusammenhang und Zweck erkennbar.
  • Im Formular erscheint bei fehlerhaften Eingaben eine allgemeine Fehlermeldung, die keine konkrete Information darüber enthält, wie der Fehler behoben werden kann. Für viele Nutzende – insbesondere für Personen mit kognitiven Einschränkungen oder Screenreader-Nutzende – ist diese Art der Rückmeldung nicht hilfreich, da unklar bleibt, was genau korrigiert werden muss.
  • Bei Formularen, welche zur Übermittlung von rechtlichen, finanziellen Informationen oder wichtigen Daten eingesetzt werden, muss stets ein barrierefreier Mechanismus zur Überprüfung, Korrektur oder Bestätigung der eingegebenen Daten vorhanden sein. Dieser fehlt im Interessentenformular. Da persönliche Daten übermittelt werden, die für die Anfrage essenziell sind, ist ein Korrekturmechanismus notwendig.
  • Grundsätzlich werden Formulare, insbesondere für Interessen- und Wohnungsanfragen durch eine externe Schnittstelle bereitgestellt. Veränderungen sind kurzfristig nicht möglich, werden aber langfristig über einen Anbieterwechsel umgesetzt.

Maßnahmen: Formulare werden korrigiert. Insbesondere Interessen- und Wohnungsformulare bedürfen einem Anbieterwechsel, dies wird nach sorgfältiger Angebotsprüfung umgesetzt.

Zeitplan: Behebung kleinerer Anpassungen bis Dezember 2025. Größere Veränderungen nach Anbieterwechsel 2026.


Barriere: Videos und Audiodateien

  • Videos werden noch nicht in Gebärdensprache angeboten.
  • Auf der Website gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu Audio- und Videodateien. Angebote, die vor dem 23. September 2020 eingestellt und seitdem nicht grundlegend überarbeitet wurden, müssen erst bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung bzw. Neuerstellung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Bei allen Angeboten, die nach dem 23. September 2020 eingebunden werden, bemühen wir uns um Barrierefreiheit.

Maßnahmen: Es wird nach einer Lösung gesucht, die für die entsprechenden Videos als zumutbarer Aufwand angesehen werden kann.

Zeitplan: Behebung in 2026


Barriere: Leichte Sprache

  • Es fehlt die Beschreibung der Navigation des Auftritts.
  • Es fehlen die gesetzlich geforderten Informationen in Leichter Sprache zur Erklärung zur Barrierefreiheit.

Maßnahmen: Anpassung der Leichten Sprache nach aktuellen Vorgaben.

Zeitplan: Behebung in 2026


Barriere: PDF- und MS Office-Dokumente

  • Auf der Website gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu PDF- und MS Office-Dokumenten. Angebote, die vor dem 23. September 2020 eingestellt und seitdem nicht grundlegend überarbeitet wurden, müssen erst bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung bzw. Neuerstellung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Bei allen Angeboten, die nach dem 23. September 2020 eingebunden werden, bemühen wir uns um Barrierefreiheit.

Maßnahmen: Dokumente, welche unverändert vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden, werden zurzeit nicht angepasst.


V. Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der zuständigen Stelle:

WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Dircksenstraße 38
10178 Berlin
Fon: +49 (0) 30/ 2471 57 00
Internet: www.wbm.de

Sie können dafür auch dieses Formular verwenden.
 

VI. Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular
[www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/includes/formular.1326107.php]

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
[www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/aufgaben/durchsetzungsverfahren/durchsetzungsverfahren-1305830.php]

 

Aktualisierung: 26. Januar.2026