Zur Schadenmeldung gehören:
- Störungen an technischen Gebäudeeinrichtungen
- Mängel an der Wohnung/im Gewerbe
- Mängel am Gebäude
- Mängel an den Außenanlagen.
Vereinbaren Sie über die Servicehotline einen zeitnahen Termin zur Beseitigung des Mangels in Ihrer Wohnung / Ihrem Gewerbe.
Die Termine zur Mängelbeseitigung in Ihrer Mieteinheit werden
montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr durchgeführt.
Notfälle und Havarien werden jederzeit unverzüglich bearbeitet. Dazu gehören:
- Ausfall der Wärmeversorgung
- Ausfall der Lüftungsversorgung
- Ausfall der Elektroversorgung
- Rohrbrüche
- Brände
- Sturmschäden
Unser Mieterservice bleibt auch weiterhin Ihr Ansprechpartner, wenn es Ihren Mietvertrag, einen Wohnungswechsel oder die Vermietung betrifft.