Wohnen und Arbeiten in Berlins Mitte.
Mietwohnungen und Gewerbeflächen mitten in Berlin
Unser Auftrag umfasst die Bereitstellung, Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung. Bei über 34.000 Mietwohnungen und etwa 310.000 m² Gewerbeflächen haben Sie die Wahl.
Als Wohnungsbaugesellschaft für das urbane Berlin bietet die WBM zehntausenden Berlinern und Berlinerinnen ein Zuhause. Unsere Toplagen reichen vom Boxhagener Platz in Friedrichshain, über die Kreuzberger Oranienstraße bis hin zum Gendarmenmarkt in Mitte oder die Wasserstadt Oberhavel in Spandau.
WIR VERMIETEN PROVISIONSFREI
Sie möchten eine Wohnung bei der WBM mieten. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben zahlen Sie als Mieterrinnen und Mieter für die Vermittlung des Mietvertrags keine Provision, solange Sie nicht selbst eine Wohnungsvermittlung beauftragt haben. Leider kommt es vor, dass sich Dritte als Wohnungsvermittlung im Auftrag der WBM ausgeben und eine Provision verlangen. Leisten Sie daher bitte keine Zahlungen an solche Personen. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen weiter und gehen dem nach. Auch Zuwendungen von Wohnungsinteressenten weisen wir strikt zurück. Wir werden solche Versuche der Bestechung oder Beeinflussung mit Geld oder Geschenken konsequent sanktionieren, was bis zum Ausschluss von der Wohnungsvergabe führen kann.

Sie suchen eine Wohnung?
Wir als WBM können für Sie keine Wohnung suchen oder an Sie vermitteln. So gewährleisten wir für Sie einen transparenten und fairen Vermietungsprozess. Sie finden alle verfügbaren Wohnungen der WBM hier auf dieser Seite: https://www.wbm.de/wohnungen-berlin/angebote-wbm/

Nichts gefunden?
Wenn Sie keine passenden Wohnungen finden, können Sie auf unserer Webseite kostenfrei Ihr Interesse anmelden: https://www.wbm.de/wohnungen-berlin/interesse-anmelden/.

Wohnberechtigungsschein (WBS)
Wenn Sie einen WBS haben, suchen Sie nach Angeboten mit dem Hinweis „mit WBS“.
Bitte beachten Sie die erweiterten Möglichkeiten der Beantragung eines WBS für mittlere Einkommen – hiernach können die bisher geltenden Einkommensgrenzen um 60% und 80%, ab 01.01.2024 sogar um bis zu 120% überschritten werden
Ob Sie hierfür in Frage kommen, können Sie vorab mittels WBS-Berechnung / Land Berlin prüfen oder auch gleich einen Antrag stellen.