Ausschreibungen der WBM

Anforderung zur Angebotsabgabe

Oberstes Prinzip der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen der WBM Gruppe ist die Durchführung von fairen Wettbewerben unter Beachtung der Grundsätze von:

  • Transparenz
  • Gleichbehandlung
  • Nichtdiskriminierung


Zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind auf Anforderung u. a. folgende Unterlagen bzw. Nachweise vorzulegen:

  • Die Eigenerklärung nach Vordruck der WBM GmbH einschließlich qualifizierter Referenzangaben.
  • Die Kopie des Nachweises der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung.


Falls keine Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen oder keine ULV-Eintragung vorliegt, sind Kopien:

  • der Eintragung in das Handelsregister und/oder der Handwerkskammer beizubringen,
  • einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, der Berufsgenossenschaft, der Krankenkasse, eines Nachweises der Betriebshaftpflichtversicherung und
  • einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung sowie
  • eine Freistellungsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt (nur Bauleistungen) vorzulegen.


Schriftliche Mitteilung, ob die Leistung oder Teile der Leistung mit Unterauftragnehmern durchgeführt werden bzw. eine Bietergemeinschaft auftritt.

Weitere Nachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit können gefordert werden. Die WBM GmbH ist als öffentlicher Auftraggeber an das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gebunden, u. a.:

  • Mindestlohn gemäß dem aktuell geltenden BAVG
  • Tariftreue
  • Frauenförderung  
  • Einhaltung ILO Kernarbeitsnorm