Die WBM Mieterbeiräte
Gemeinsam für alle
Mieterbeiräte sind eine Interessenvertretung der Mieterschaft. In der Regel werden sie als Erste mit Fragen und Problemen im Haus konfrontiert und informieren darüber den Vermieter. Mieterbeiräte fühlen sich dafür verantwortlich, dass die Wohnungsbaugesellschaft angemessen auf die Anliegen der Mieterschaft reagiert. Damit haben Sie eine wesentliche Funktion in der Kommunikation zwischen den Mieter*innen und dem Vermieter. Sie fungieren als Vermittler in allen Angelegenheiten, die das Wohn- und Mietverhältnis betreffen. Die Mieter*innen können über den Mieterbeirat einer Wohnanlage Informations-, Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte ausüben.
Es gibt viel zu tun
Die Aufgaben der Mieterbeiräte sind vielfältig. Mieterbeiräte haben gegenüber dem Wohnungsunternehmen Anhörungs-, Vorschlags- und Erörterungsrechte in den die Mieterinnen und Mieter des Quartiers betreffenden Angelegenheiten, wie z. B. Fragen zu den Betriebskosten, zu den Instandhaltungs-, Nachverdichtungs- und Modernisierungsmaßnahmen, zu Fragen der Hausordnung, der Service und Hausmeisterleistungen, der Gemeinschaftsanlagen und des Wohnumfeldes.
Tätigkeiten der Mieterbeiräte erstrecken sich unter anderem auf folgende Bereiche:
- Mieterschaft über aktuelle Vorhaben und Veränderungen informieren und zu Anliegen beraten
- Gestaltung des Wohnumfeldes in Gemeinschaftsanlagen und -einrichtungen, wie z. B. Grünanlagen, Gemeinschaftsräumen und Spielplätzen
- Organisation von Mieter*innenveranstaltungen und -aktivitäten
Unsere Mieterbeiräte können keine Wohnungsbewerbungen annehmen. Wohnungssuchende können auf der Website unter: VERMIETUNG mehr Informationen finden.
Miteinander wohnen. Miteinander sprechen.
Mieterbeiräte nehmen Ihre Interessen wahr. Sie haben ein offenes Ohr für Ihre Wünsche sowie Anregungen und leiten diese an den Vermieter weiter. Als Vermieter empfehlen wir allen unseren Mieter*innen, sich über den Mieterbeirat in ihrem Wohnkomplex zu informieren und mit dessen Vorstand das Gespräch zu suchen.
Unsere Mieterbeiräte
Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrem Mieterbeirat:
Neue Satzung für Mieterbeiräte und Wahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH im Sinne des Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln
In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) wurden durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) 2023 eine Mustersatzung für Mieterbeiräte und eine Musterwahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten m Sinne des Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln erarbeitet. Alle Mieterbeiräte erhielten die Möglichkeit, sich mittels Interessenbekundung an einem Workshop zur Finalisierung der Inhalte zu beteiligen. Die Mieterräte jedes LWU entsendeten je ein Mitglied in den Workshop.
Grundlage der Entwurfsfassung boten das novellierte Wohnraumversorgungsgesetz, die aktuell gültige Satzung und Wahlordnung der Mieterräte der landeseigenen Wohnungsunternehmen im Sinne des Artikels 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln, Leitlinien für Mieterbeiräte (die mit der neuen Satzung abgelöst sind) sowie Inhalte der individuellen Vereinbarungen der LWU.
Nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsräte der Wohnungsunternehmen trat die Satzung für Mieterbeiräte und Wahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH im Sinne des Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln am 01.01.2024 in Kraft. Ihre Umsetzung und Kompatibilität mit den rechtlichen Anforderungen, die in der Satzung festgelegt sind, wird nach 2 Jahren überprüft und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert.