2024 muss die WBM als Vermieterin den bislang von den Kabelanbietern bereit gestellten gemeinschaftlichen Zugang zum Kabel-TV einstellen und darf diese nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Das heißt konkret: Statt Sammeltarifen, die bisher in Mietsgebäuden üblich waren, müssen Mieterinnen und Mieter eigene Verträge für ihr Kabel-TV abschließen. Die Mehrzahl der WBM-Haushalte sind bereits umgestellt.
Die restlichen Haushalte erhalten aktuell Post, um rechtzeitig einen eigenen TV-Vertrag buchen zu können.
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