Umstellung der TV-Versorgung

Hintergrund ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-MoG) sowie der Betriebskostenverordnung (BetrKV), mit der die Bundesregierung die Abrechnungsart der Kabelfernsehgebühren neu festgelegt hat.

2024 muss die WBM als Vermieterin den bislang von den Kabelanbietern bereit gestellten gemeinschaftlichen Zugang zum Kabel-TV einstellen und darf diese nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Das heißt konkret: Statt Sammeltarifen, die bisher in Mietsgebäuden üblich waren, müssen Mieterinnen und Mieter eigene Verträge für ihr Kabel-TV abschließen. Die Mehrzahl der WBM-Haushalte sind bereits umgestellt.

Die restlichen Haushalte erhalten aktuell Post, um rechtzeitig einen eigenen TV-Vertrag buchen zu können.

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