Kabelfernsehanschluss wird jetzt Mietersache
Allgemeines zur Umstellung.
Am 1. Dezember 2021 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-MoG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber möchte damit den Breitbandausbau weiter beschleunigen und die Verbraucherrechte stärken.
Es verändert unter anderem die Regeln für die Bereitstellung des Kabelanschlusses in Ihrer Wohnung.
Derzeit erhalten Sie automatisch eine TV-Versorgung, ohne selbst einen Vertrag abschließen zu müssen. Die Kosten dafür werden durch Ihren Vermieter auf die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung umgelegt. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist diese Umlage der Kosten leider nicht mehr zulässig und Ihre gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz wird automatisch beendet.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, schnellstmöglich einen eigenen Vertrag abzuschließen. Anderenfalls wird Ihre Fernsehversorgung über den Kabelanschluss eingestellt und Sie verlieren die Nutzungsvoraussetzung für den vollumfänglichen Gebrauch gebuchter TV-Zusatzprodukte.
Alle weiteren Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie im persönlichen Schreiben an Sie oder in Ihrem Hausaushang.
Einige wichtige Fragen beantworten wir Ihnen im Anschluss.