Kabelfernsehanschluss wird jetzt Mietersache

Allgemeines zur Umstellung.

Am 1. Dezember 2021 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-MoG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber möchte damit den Breitbandausbau weiter beschleunigen und die Verbraucherrechte stärken.

Es verändert unter anderem die Regeln für die Bereitstellung des Kabelanschlusses in Ihrer Wohnung.

Derzeit erhalten Sie automatisch eine TV-Versorgung, ohne selbst einen Vertrag abschließen zu müssen. Die Kosten dafür werden durch Ihren Vermieter auf die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung umgelegt. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist diese Umlage der Kosten leider nicht mehr zulässig und Ihre gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz wird automatisch beendet.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, schnellstmöglich einen eigenen Vertrag abzuschließen. Anderenfalls wird Ihre Fernsehversorgung über den Kabelanschluss eingestellt und Sie verlieren die Nutzungsvoraussetzung für den vollumfänglichen Gebrauch gebuchter TV-Zusatzprodukte.

Alle weiteren Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie im persönlichen Schreiben an Sie oder in Ihrem Hausaushang.

Einige wichtige Fragen beantworten wir Ihnen im Anschluss.

Wer ist wann von der Umstellung betroffen?

Alle WBM Mieter und Mieterinnen, die bislang Ihre TV-Versorgung über die Mietnebenkosten bezahlt haben, sind betroffen.

Wann es bei Ihnen soweit ist, erfahren Sie rechtzeitig durch die WBM als ihrem Vermieter per Post oder telefonisch durch den Kabelanbieter.

Woran erkenne ich, von welchem Kabelanbieter ich Fernsehen empfange?

Wenn Sie von der WBM oder vom Ihrem Kabelanbieter eine Information zur Umstellung erhalten haben, wissen Sie, wer Ihr Kabelanbieter ist.

Natürlich können wir als WBM Ihnen auch Auskunft dazu geben.

Welche Vorteile habe ich durch die Umstellung?

Für Fragen rund um Ihren Kabelfernsehanschluss stehen Ihnen die Kabelanbieter zur Verfügung. Der Weg über die WBM entfällt.

Sie können ab sofort Ihre Fernseh-Vielfalt nach Ihren Wünschen gestalten und von Aktionsangeboten und Rabatten profitieren.

Wie erfolgt die Umstellung?

Die Abrechnung Ihrer TV-Versorgung über die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung endet zum angegebenen Datum. Wir empfehlen Ihnen, zeitnah einen eigenen Vertrag abzuschließen, damit Sie Ihre gewohnten TV-Sender ohne Unterbrechung genießen können. Auch wenn Sie frühzeitig einen Vertrag abschließen, haben Sie keine doppelten Kosten zu befürchten. Ihr neuer Vertrag beginnt erst, wenn Sie Ihre TV-Versorgung nicht mehr über die Mietnebenkosten zahlen.

Was muss ich jetzt tun?

Um weiterhin wie gewohnt bis zu 94 TV-Sender (davon bis zu 42 HD-Sender) über das Kabelnetz  empfangen zu können, ist der Abschluss eines eigenen Basis-Kabelfernsehvertrages notwendig.

Keine Sorge. Alles bleibt dann wie gewohnt. Sie müssen am Umstellungstag nicht zuhause sein, Sie benötigen keine neuen Empfangsgeräte und ein Sendersuchlauf oder andere Änderungen an den Einstellungen oder Verkabelungen müssen nicht vorgenommen werden. Nach Buchung eines TV-Vertrages empfangen Sie Ihr Kabelfernsehen in gewohnter Weise.  Sie müssen Ihre bisherige TV-Versorgung bei uns nicht kündigen.

Auch wenn Sie ein HD Paket gebucht haben, betrifft sie die Umstellung. Um Ihr HD-Paket weiterhin vollumfänglich zu nutzen, ist der Basis-Kabelfernsehvertrag Voraussetzung. 

Was passiert, wenn ich keinen eigenen Basis-Kabelfernsehvertrag buche?

Ohne eigenen Vertrag wird der Fernsehempfang über das Kabelnetz (bis zu 94 TV-Sender, davon bis zu 42 HD-Sender) nach der Umstellung eingestellt. Für den kostenpflichtigen Empfang ist dann ein Vertrag zwischen Ihnen und PŸUR die Nutzungsvoraussetzung.

Ein Abschluss mit einem anderen Fernsehanbieter außerhalb des Kabelnetzes steht Ihnen natürlich frei.

Entsprechende Angebote befinden sich auf den Webseiten der jeweiligen Anbieter.