Aktuelle Regeln

Derzeitige Pandemieregeln in den RathausPassagen

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

aufgrund der aktuellen Verordnung des Senats von Berlin* gelten für den Besuch in den Rathaus Passagenfolgende Regeln:

Die Besucherinnen und Besucher müssen in den Rathaus Passagen eine medizinische Maske tragen.

Nahversorger bleiben wie gewohnt geöffnet. Auch die Abholung von Speisen und Getränken und der Besuch der Außengastronomie ist ohne Nachweis möglich.

Für alle weiteren Geschäfte gilt seit dem 27.11.2021 die 2G-Regelung: Der Zutritt ist nur vollständig geimpften und genesenen Personen gestattet – entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Dies gilt auch für den Einzelhandel, die Nutzung der Innengastronomie, für alle körpernahen Dienstleistungen und in der Bowlingbahn. 

Beim Besuch einer körpernahen Dienstleistung müssen Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske tragen. 

Für den Besuch der Geschäfte muss kein Termin gebucht werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Bitte informieren Sie sich vor dem Besuch über die aktuellen Regelungen.

Bitte achten Sie weiterhin auf die Hygiene- und Abstandsrichtlinien 

Ihr Rathaus Passagen – Team

Diese Angaben sind ohne Gewähr.

* Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung