Neubau Quedlinburger Straße
Errichtung einers Wohngebäudes mit der temporären Nutzung für Menschen mit Fluchterfahrung und gemeinschaftlichen Nutzungen sowie einer Gewerbeeinheit und einer KiTa
Bereits im Mai 2016 wurde neben der Kooperationsvereinbarung zur Neubauoffensive zwischen den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften und dem Senat des Landes Berlin ein sogenannter "Letter of Intent" (LOI) zur Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Wohnraum für Menschen mit Fluchterfahrungen unterzeichnet.
Die WBM als städtisches Unternehmen fungiert dabei als Bauherrin, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) als Generalmieter. Ziel ist die Errichtung beziehunsgweise Bereitstellung von Wohnraum für Menschen mit Fluchterfahrung sowie die Schaffung integrierter sozialer Infrastruktur. Projektkonkret wird die Wohnnutzung mit einem Kieztreff und einer 60-Kinder KiTa für alle Bürger*innen ergänzt. Die Mietverträge zwischen dem LAF und den Wohnungsbaugesellschaften werden für 5 Jahre fest mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 3 Jahre abgeschlossen.
Nachnutzung
Der temporäre Wohnraum wurde von vornherein so konzipiert, dass die Flächen in der Nachnutzung ohne größeren Aufwand als reguläre Mietwohnungen vermietet werden können. Die KiTa im Gartenhaus und der Kieztreff sollen auch in der Nachnutzung erhalten bleiben, während die Gemeinschaftsflächen im Erdgeschoss zu Abstellräumen und eventuell weiteren Gewerbeflächen umgenutzt werden.
Gemeinschafts-/ Gewerbeeinrichtungen in der Quedlinburger Straße
Das Erdgeschoss steht im Zeichen von „Kommunikation und Integration“. Die Flächen sollen z. B. als Kieztreff und KiTa vermietet werden und bieten die Möglichkeit zum Austausch zwischen Bewohner*innen und Anwohnerschaft. Die Nutzungsvielfalt in den Gemeinschaftsräumen des LAFs bietet den Mieter*innen genau die notwendige Infrastruktur an, um eine erfolgreiche Integration gewährleisten zu können.