Fragen und Antworten zur Heizkostenverordnung

Hier finden Sie Antworten zu Ihren Fragen zur Heizkostenverordnung und ihrer Umsetzung im WBM-Bestand.

Warum bekomme ich monatlich eine Information zum Energieverbrauch?

Die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ist 2018 wirksam geworden. Diese Richtlinie verfolgt das Ziel innerhalb der Europäischen Union den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu reduzieren. Sie als Mieter*in bzw. Nutzer*in erhalten mehr Transparenz über Ihren Energieverbrauch, da sie ab dem Jahr 2022 darüber nun monatlich informiert werden. Die angepasste Heizkostenverordnung fordert, dass für alle funk- und fernauslesbaren Zähleinrichtungen für Heizung und Warmwasser die Pflicht zur Verbrauchsinformation besteht.

Was passiert mit meiner Betriebskostenabrechnung?

In der monatlichen Verbrauchsinformation werden nur Angaben zum Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) aufgezeigt, deshalb ersetzt diese nicht die jährliche Betriebskostenabrechnung, in welcher die monatlich ausgewiesenen Verbräuche summiert und mit den tatsächlich entstandenen Kosten ins Verhältnis gesetzt und abgerechnet werden. Die monatliche Verbrauchsinformation gibt Ihnen die Möglichkeit des Monats- oder später des Jahresvergleichs, wodurch Sie Ihr Verbrauchsverhalten ggf. anpassen können. Ihre Betriebskostenabrechnung erhalten Sie weiterhin nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes im Folgejahr.

 

Weshalb erhalte ich die monatliche Verbrauchsinformation derzeit per Brief?

Durch den Gesetzgeber wurde dem Gebäudeeigentümer eine verpflichtende Schuld zum Erbringen der Verbrauchsinformation aufgetragen. Mit unserem Schreiben vom 10. März 2022 haben wir unseren Mieter*innen die Möglichkeit des Abrufens der Verbrauchsinformation über unser Kundenportal „Meine WBM“ eingeräumt. Eine Anmeldung auf diesem Portal haben Sie bisher nicht vorgenommen. Sofern Sie sich dort anmelden, haben Sie die Möglichkeit Ihren Verbrauch selbst abzurufen.

Können Sie auf die monatliche Verbrauchsinformation verzichten, indem Sie uns dieses mitteilen?

Nein, Sie können die Zustellung der monatlichen Verbrauchsinformation leider nicht bei uns abmelden. Wir sind seit 2022 vom Gesetzgeber verpflichtet worden, Ihnen die monatliche Information zur Verfügung zu stellen. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verbrauchsinformation über unser Kundenportal „Meine WBM“ selbst abzurufen. Wie Sie sich im Kundenportal anmelden lesen Sie hier.

Welche Information finde ich in der Verbrauchstabelle?

Heizung: Sie finden summierte Ablesewerte der elektronischen Heizkostenverteiler, deren Einheiten in kWh umgerechnet wurden. Es können auch Ablesewerte von vorhandenen Wärmemengenzählern in kWh angezeigt werden. Bitte beachten Sie, dass im ersten Jahr Vergleichswerte vom Vormonat und vom Vormonat des Vorjahres erst fortgeschrieben angezeigt werden können. Erst im Jahr 2023 ergibt sich ein vollständigeres Vergleichsbild.

Warmwasser: Hier wurden die Ablesewerte der Warmwasserzähler in m³ verwendet und in kWh umgerechnet.

Schätzwerte: Sollten technische Ursachen zur Nichterfassung von Ablesewerten führen, werden Schätzwerte vom Messdienst herangezogen.

Vergleich mit normiertem Durchschnittsverbrauch:

Ihr Verbrauch wird mit einem theoretischen Durchschnittsnutzer verglichen. Als Vergleichskriterien hierfür wird z.B. die Gebäudegröße, die Heizungsanlage oder der Energieträger herangezogen. Auch der Vergleich von Nutzeinheiten (analoge Wohnungsgröße) innerhalb einer Abrechnungsliegenschaft ist erlaubt.

Warum werden die Verbrauchswerte in kWh ausgewiesen?

Die gesetzliche Vorgabe gemäß §6a Abs. 2 der neuen Heizkostenverordnung sieht den Ausweis in kWh vor. Diese physikalische Einheit der elektrischen Energie, bringt den Leistungsverbrauch von einem Kilowatt je Stunde zum Ausdruck. Die Energieverbräuche für Heizung und der Aufbereitung von Warmwasser werden so über diese Einheit kWh zusammengefasst. Mit dieser Einheit ist die Vergleichbarkeit zu anderen Nutzern gegeben. Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, über diesen unterjährigen Verbrauchsausweis zu sehen, wieviel Energie Sie verbraucht haben, um durch einen Vergleich der Verbräuche in den Monaten möglicherweise erkennen zu können, ob Sie Energie sparen. Da die konkreten Kosten erst am Ende einer Abrechnungsperiode vorliegen, können in der monatlichen Verbrauchsinformation keine Angaben in EURO je verbrauchter kWh gemacht werden.

Was bedeutet die Darstellung des Einzelverbrauchs zu einem Durchschnittsverbrauch?

Gegenwärtig wird Ihr Verbrauch mit einem Durchschnittsverbrauch abgeglichen. Die Ermittlung eines Durchschnittsverbrauches erfolgt durch den Messdienstleister. Dieser greift dabei auf Daten aus seinem Datenbestand zu. Diese Datengrundlage wird ständig erweitert, um einen besseren Vergleich bieten zu können. In diesem Abgleich erkennen Sie, ob Ihr Verbrauch höher bzw. geringer ist als der Durchschnittsverbrauch. Ihr Verbrauchsverhalten wird hier dargestellt. Sollte Ihr Verbrauch höher sein als der Durchschnittswert können Sie überlegen, ob Sie an Ihrem Verbrauchsverhalten etwas verändern können.

Mein Verbrauch ist gestiegen. Weshalb?

Für den Verbrauch sind Sie als Verbraucher selbst verantwortlich. Unsere Information, zu der wir als Vermieter verpflichtet sind, verfolgt das Ziel innerhalb der Europäischen Union den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu reduzieren. Sie haben durch diese Information die Möglichkeit, monatlich Kenntnis über ihren persönlichen Verbrauch zu erhalten und Ihr Verbrauchsverhalten nach Ihrem eigenen Ermessen anzupassen.

Warum zeigen meine Heizkostenverteiler in den Sommermonaten Verbräuche an?

Elektronische Heizkostenverteiler sollen geringe Wärmeabgaben erfassen. Aus diesem Grund wird der Schwellenwert niedrig gelegt. Der elektronische Heizkostenverteiler funktioniert so, dass die Raumtemperatur und die Heizkörpertemperatur ermittelt, verglichen und bewertet wird. Das kann zur Folge haben, dass bei sehr hohen Raumtemperaturen in den Sommermonaten der Heizkostenverteiler Anzeigefortschritte entwickelt. Diese Werte sind sehr gering und stehen in keinem Verhältnis zu den Heizmonaten.
Auf die Heizkosten hat dies kaum Einfluss. Zum einen sind davon alle Heizkostenverteiler einer Liegenschaft betroffen. Zum anderen steht diesem Anzeigefortschritt kein Brennstoffverbrauch gegenüber. Dies hat zur Folge, dass der Preis pro Heizkostenverteilereinheit sinkt. Damit gleicht sich der Anzeigefortschritt aus.

Kann ich den Verbrauchswert aus dem Informationsschreiben mit meinen Vorjahreswerten (Betriebskostenabrechnung) vergleichen?

Ein Vergleich der in dem Infoschreiben dargestellten Verbrauchswerte mit den Verbrauchswerten aus der Betriebskostenabrechnung ist nicht möglich, da in der Betriebskostenabrechnung der Verbrauch in Verbrauchseinheiten dargestellt wird. Diese Verbrauchseinheiten entsprechen keiner physikalischen Einheit, wie z. B. kWh. Der Gesetzgeber gibt vor, den Verbrauchswert in den monatlichen Schreiben in kWh darzustellen. Die monatliche Verbrauchsinformation gibt Ihnen die Möglichkeit des Monats- oder später des Jahresvergleichs, wodurch Sie Ihr Verbrauchsverhalten ggf. anpassen können.

Ist die monatliche Verbrauchsinformation kostenlos?

Die Verbrauchsinformation ist nicht kostenlos. In der jährlichen Betriebskostenabrechnung werden diese Kosten umgelegt. Die umlagefähigen Kosten für den Versand der Verbrauchsinformation belaufen sich durchschnittlich auf 0,90 € monatlich.

Entstehen ebenfalls Kosten bei einer Registrierung im Portal?

Die einmalige Registrierung im Kundenportal ist ausreichend für das Ausbleiben der postalischen Verbrauchsinformation. Ihre Registrierung wird im System hinterlegt und es erfolgt somit zukünftig keine Generierung eines Verbrauchsschreibens. Die Verbrauchsdaten sind jedoch dann auch nur ausschließlich im Portal abrufbar. Grundsätzlich entstehen Kosten für die unterjährige Verbrauchsinformation des Messdienstleisters in Höhe von 6-10€ jährlich. Bei Registrierung entfallen jedoch die zusätzlichen Kosten in Höhe von monatlich durchschnittlich 0,90 € für den Postversand.

Warum erhalten wir in unserer Wohngemeinschaft/ Ehe/ etc. jeder ein Schreiben?

Beide Hauptmieter*innen wurden angeschrieben, weil es in einigen Mietverhältnissen unterschiedliche Empfangsadressen gibt und wir somit gewährleisten, dass jeder/ jedem Mieter*in die Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu registrieren. Insofern sich ein Vertragspartner anmeldet, wird die Registrierung im System hinterlegt und es erfolgt keine kostenverursachende Verbrauchsinformation per Post. Die Kosten entstehen generell bei Nichtanmeldung nur einmal pro Vertragsverhältnis. Es wird nur ein Informationsschreiben pro Vertragseinheit generiert und versendet.