Von Zuviel zu Genau-Richtig
Wohnungsverkleinerung bei der WBM leicht gemacht
Ihre Wohnung ist zu groß geworden - weil die Kinder ausgezogen sind, sich Ihre Lebenssituation verändert hat oder Sie beruflich viel unterwegs sind? Seit dem Frühjahr 2023 unterstützt die WBM Sie beim Wechsel in eine kleinere, besser passende Wohnung. Ab 1.9.2025 gibt es dazu ein gemeinsames Programm der landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin.
Warum ein Wohnungswechsel in eine kleinere Wohnung?
Wohnbedürfnisse ändern sich. Was früher ideal war, kann heute zu groß oder unpraktisch sein. Mit unserem Wohnungswechsel-Angebot unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer kleineren, besser passenden Wohnung innerhalb unseres Wohnungsbestands. Das entlastet Sie und hilft sogar dabei, den Wohnraum in Berlin effizienter zu nutzen.
Ihre Vorteile:
- Passende Wohnungsangebote: Sie erhalten von uns je nach Verfügbarkeit bis zu drei passende Wohnungsangebote innerhalb von zwölf Monaten zugeschickt. Anschließend können Sie entscheiden, ob die Wohnung für Sie in Frage kommt und einen Besichtigungstermin vereinbaren.
- Faire Miete: Der monatliche Mietpreis der neuen Wohnung richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete (ohne Neuvermietungszuschlag) bzw. den geltenden Förderbestimmungen.
- Keine doppelte Miete: Durch einen zeitlich abgestimmten Umzug zahlen Sie keine doppelte Miete.
- Mieterlass möglich: Mietende mit geringen Einkommen können beim Wohnungswechsel in eine kleinere Wohnung einen einmaligen Mieterlass erhalten. Dabei gilt: Haushalte mit einem Einkommen bis WBS 140 erhalten maximal zwei Nettokaltmieten Mietreduktion, Haushalte mit Einkommen bis WBS 220 erhalten maximal eine Nettokaltmiete. Die Prüfung erfolgt durch die WBM.
Wer kann mitmachen?
Alle aktuellen Hauptmieterinnen und Hauptmieter der WBM, die sich um mindestens ein Zimmer und 10 qm in der Wohnungsgröße verkleinern möchten.*
Und so gehts:
Bei Interesse füllen Sie bitte das Formular aus:
wbm.de/mieterservice und senden es per E-Mail an: info@wbm.de
oder postalisch an:
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, Postfach 420116.
Jetzt verkleinern. Und wieder genau richtig Wohnen.
* Die neue, kleinere Wohnung muss nachhaltig für den/die Mieter*in leistbar sein, d.h. die Miete darf maximal ein Drittel des monatlichen Haushaltseinkommens darstellen und es darf keine Überbelegung drohen. Ein Rechtsanspruch auf den Wohnungswechsel besteht nicht.
Fragen und Antworten zur Wohnungsverkleinerung
Was gehört nicht zum Angebot?
Nicht berücksichtigt werden können der Wunsch nach einer Wohnungsvergrößerung oder Wohnungsangebote außerhalb des Bestandes der WBM. Ein Rechtsanspruch auf den Wohnungswechsel besteht nicht.
Wer kann das Angebot nutzen?
Alle unsere Hauptmieter*innen, die sich um mindestens ein Zimmer und mindestens 10 m² verkleinern möchten.
Für wen ist das Angebot nicht geeignet?
Sofern Sie sich nicht verkleinern wollen oder für Ihre aktuelle Wohnung noch eine Mindestmietdauer gilt, kann das Angebot von Ihnen leider nicht in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Prüfung des konkreten kleineren Wohnungsangebotes ist außerdem die Verträglichkeit der finanziellen Belastung sowie eine angemessene Belegung sicherzustellen. Demnach darf die Gesamtmietbelastung (Bruttowarmmiete) max. bei 40% des Haushaltsnettoeinkommens liegen und keine Überbelegung drohen.
Welche Konditionen gelten für einen Wohnungswechsel?
Voraussetzung ist eine Verkleinerung um mindestens ein Zimmer und mindestens 10 m². Die neue Wohnung wird zur ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten – ohne einen sonst fälligen Neuvermietungszuschlag. Ein Rechtsanspruch auf einen Wechsel besteht nicht.
Warum lohnt sich der Wechsel?
Ein passendes, kleineres Zuhause kann den Alltag spürbar erleichtern. Das Wohnungswechsel-Angebot unterstützt Sie dabei.
Ich möchte wechseln – was muss ich tun?
Sofern Sie Interesse an einem Wohnungswechsel haben und die genannten Kriterien auf Sie zutreffen, können Sie gerne das Formular ausgefüllt an: info@wbm.de oder WBM, Vermietung, Dircksenstraße 38, 10178 Berlin senden.
Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für den Wechsel?
Nein, ein WBS ist nicht erforderlich, um sich für das Wohnungswechsel-Angebot in Anspruch zu nehmen. Ein aktueller WBS erweitert jedoch den Kreis der möglichen Wohnungsangebote.
Teilen Sie uns dies bitte in dem Antragsformular entsprechend mit. Sollte kein WBS vorliegen, kann der Wohnungswechsel nur in eine Wohnung erfolgen, für die bei der Anmietung kein WBS erforderlich ist.
Gibt es finanzielle Hilfen beim Wohnungswechsel?
Liegt Ihr Haushaltseinkommen innerhalb der Einkommensgrenzen des WBS 100 - WBS 220, kann ein einmaliger Erlass von bis zu zwei Nettokaltmieten der neuen Wohnung gewährt werden. Betriebskosten sind davon ausgenommen und fallen ab Vertragsbeginn an. Hier geht es zum WBS-Rechner!
Ich habe meinen Wechselwunsch angemeldet – wie geht es weiter?
Innerhalb von zwölf Monaten erhalten Sie bis zu drei passende Wohnungsangebote. Passt eines für Sie, wird der Wohnungswechsel so koordiniert, dass keine doppelte Mietbelastung anfällt.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnungswechsel und Wohnungstausch?
Beim Wohnungswechsel werden Ihnen passende Angebote aus dem Bestand der WBM vorgeschlagen. Dabei geht es um den Wechsel aus einer zu groß gewordenen Wohnung in eine kleinere Wohnung. Beim Wohnungstausch erfolgt die Suche eines Tauschpartners eigenständig durch Sie auf dem Wohnungstauschportal der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.
Besteht ein Anspruch auf den Wohnungswechsel?
Nein. Das Angebot ist freiwillig und abhängig von der individuellen Eignung sowie der Verfügbarkeit geeigneter Wohnungen.