Information zur Grundsteuerreform ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland auf Basis einer neuen gesetzlichen Grundlage (Grundsteuer-Reformgesetz, GrStRefG) erhoben. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die bisherige Berechnung als verfassungswidrig eingestuft hat.

Die alten Bewertungsgrundlagen basierten auf Grundstückswerten aus den Jahren 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) und führten zu einer ungleichen Behandlung vergleichbarer Immobilien.
Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

Was ändert sich?

Es ändert sich die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der neuen Grundsteuer durch die Anpassung des Grundsteuerwertes, der Steuermesszahl und des Hebesatzes im Land Berlin.

Der Grundsteuerwert berücksichtigt im Wesentlichen:

  • die Grundstücksfläche,
  • den Bodenrichtwert (Stichtag: 01.01.2022),
  • die Art der Nutzung (z.B. Wohnnutzung)
  • die Gebäudeart
  • das Alter des Gebäudes
  • die statistisch ermittelte Nettokaltmiete, abhängig von der sogenannten Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde.

Die Steuermesszahl und der Hebesatz wurden vom Land Berlin in der Höhe festgelegt, dass das gesamte Steueraufkommen für die Grundsteuer im Land Berlin zwar nicht steigt, Grundstücke in Abhängigkeit der o.g. Faktoren jedoch entweder höhere oder niedrigere Grundsteuerbeträge tragen müssen als bisher.

Kernpunkte der neuen Grundsteuer für Berlin ab dem 01.01.2025 - Berlin.de

Auswirkungen auf Ihre Betriebskosten

Die Grundsteuer ist Bestandteil der umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 Nr. 1 BetrKV). Daher kann sich die Reform auf Ihre Betriebskosten und damit auf die monatlichen Vorauszahlungen und die Jahresabrechnung auswirken.

Wir haben alle Bescheide intensiv geprüft und Rechtsmittel eingelegt. 

Trotz der laufenden Einspruchsverfahren sind wir gesetzlich verpflichtet, die Grundsteuer zunächst zu zahlen, da die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Zahlungen nicht erfüllt sind. Ebenfalls sind wir berechtigt, die entstanden Kosten entsprechend als Betriebskosten umzulegen.

Vorausschauende Anpassung Ihrer Vorauszahlungen

Damit Sie in Zukunft keine hohen Nachzahlungen bei den Betriebskosten leisten müssen, passen wir Ihre monatlichen Vorauszahlungen vorsorglich an. Diese Anpassung erfolgt im Rahmen der Abrechnung für das Jahr 2024 und ist so gestaltet, dass sie angemessen und fair ist.

Da die neue Vorauszahlung erst ab dem Zeitpunkt gilt, an dem Sie Ihre Abrechnung erhalten, wirkt sie sich im Jahr 2025 möglicherweise nur teilweise aus. Das kann dazu führen, dass für das Jahr 2025 noch eine anteilige Nachzahlung entsteht.