Information zum Mietendeckel

Der "Mietendeckel" ist beschlossen – was heißt das für Sie als unsere Mieter*innen?

Seit 23. Februar 2020 ist es in Kraft: das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)“, besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“. Für fünf Jahre – also bis zum 23. Februar 2025 – begrenzt er für den Großteil der Berliner Mietwohnungen Mieten und Modernisierungsumlagen. Damit soll die Wohnkostenentwicklung in unserer wachsenden Stadt gedämpft werden.

Das Wichtigste: Sie müssen vorerst gar nicht tätig werden – wir kommen mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Sie zu und senken bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Ihre Miete rechtzeitig ab.

Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der vom Berliner Senat dazu eingerichteten Internet-Seite:  https://mietendeckel.berlin.de/