Versicherungen - WER ZAHLT DEN SCHADEN?
Vom Wasserschaden bis Einbruchdiebstahl … Eine Übersicht über die wichtigsten Versicherungen für Mieterinnen und Mieter.
Sind Versicherungen Pflicht?
Der Abschluss einer Hausrat- bzw. einer Haftpflichtversicherung ist für Mieterinnen und Mieter sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Vermieter dürfen nicht verlangen, bestimmte Versicherungen abzuschließen, um den Zuschlag für eine bestimmte Mietwohnung zu bekommen.
Die Wohngebäude-Versicherung
Die Gebäude-Versicherung ist für Eigentümer des Gebäudes. Sie bezahlt Schäden am Haus, zum Beispiel durch Feuer, Blitzeinschlag, Überspannung, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser.
Diese Versicherung brauchen Mieterinnen und Mieter nicht abzuschließen. In Mehrfamilienhäusern werden die Kosten für die Wohngebäudeversicherung über die Nebenkostenabrechnung umgelegt.
Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung leistet, wenn Gegenstände von Versicherten (Möbel, Fernseher, Computer, Teppiche und Lampen, Geschirr, Spielzeug, Bücher und Unterlagen sowie Kleidung) bei Einbruchsdiebstahl und Vandalismus, Feuer, Blitzeinschlag, Überspannung, Sturm und Hagel oder Leitungswasser beschädigt werden.
Mieter*innen müssen selbst entscheiden, wie hoch die Versicherungssumme sein soll:
- Pauschaler Geldwert aller Gegenstände im Haushalt mit Hilfe der Wohnungsgröße
- Addieren der Geldwerte aller einzelnen Gegenstände im Haushalt
Im Schadensfall müssen Mieter*innen genau auflisten, welche Gegenstände defekt oder gestohlen wurden und welchen Wert diese haben.
Wenn nach einem Schaden die Wohnung nicht benutzbar ist, zahlt die Versicherung die Übernachtung in einem Hotel. Für den Umzug von Internet/Telefon kommen die Versicherung oder gegebenenfalls die Mieter*innen selbst auf.
Bei Schäden durch Wetter oder Umwelt gibt es die Elementarschaden-Versicherung, die Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen, Schnee und Wasser-Rückstau abdeckt. Bei vielen neueren Policen ist diese bereits in der Hausrat-Versicherung enthalten.
Die Privat-Haftpflichtversicherung
Verursachen Mieterinnen oder Mieter einen Schaden in der Wohnung, übernimmt oft die private Haftpflichtversicherung die Kosten dafür. Sie zahlt für die Reparatur oder Wiederbeschaffung von eingebauten Gegenständen in der Wohnung wie Fenster, Türen oder fest mit dem Untergrund verbundene Teppiche.
Geht der Wohnungs- oder Haustürschlüssel verloren, werden die Kosten für den Austausch der Schlösser oder für das Auswechseln einer kompletten Schließanlage übernommen. Achtung: Die Höhe der Kostenübernahme kann begrenzt sein.
Mieter*innen mit einem Hund brauchen eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für plötzliche – nicht allmähliche – Schäden auf, die das Tier in der Wohnung verursacht.
Die Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden durch Schimmelbildung, Abnutzung und Verschleiß oder Schäden an Heizungsanlagen und Standard-Einbauküchen auf.