Wahlen zum Mieterbeirat

Wahlen zum Mieterbeirat

Nach Satzung wählen Mieterinnen und Mieter eines Quartiers ihre Vertretung in den Mieterbeiräten alle 5 Jahre neu. Drei bis fünf gewählte Mitglieder vertreten in dieser Zeit die Interessen der Mieterschaft. Um zu gewährleisten, dass die Interessen von möglichst vielen Mieterinnen und Mietern gehört werden, gibt es für die Wahl ein 5 % Quorum. Es müssen sich also mindestens 5 Prozent der Mieterschaft bei der Wahl beteiligen, damit die Stimmen gezählt werden.

Derzeit sind 13 Mieterbeiräte aktiv, weitere achtsollen dieses Jahr hinzu gewählt werden.

Wie läuft die Wahl zum Mieterbeirat ab?

Nach dem Aufruf zur Kandidatur können sich alle wahlberechtigten Mieter*innen selbst für den Mieterbeirat in ihrem Quartier aufstellen lassen. Voraussetzung ist, dass die interessierte Person mit einem aktiven Mietvertrag bei der WBM hinterlegt ist. Mieter*innen, die zugleich Mitarbeitende der WBM oder eines ihrer Tochterunternehmen sind, dürfen nicht zum Mitglied eines Mieterbeirate gewählt werden.

Um sich als Mitglied des Mieterbeirates aufstellen zu lassen, muss ein Kandidaturformular ausgefüllt, unterschrieben und fristgerecht eingereicht werden. Dieses Formular wird an alle Mieterinnen und Mieter im jeweiligen Quartier per Post gesendet. Es ist möglich das ausgefüllte Formular als ein Foto oder Scan per E-mail an mietergremien@wbm.de oder per Post an die Geschäftsstelle in der Dircksenstraße 38 zu senden.

Die Formulare werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft und für die Erstellung von Steckbriefen genutzt. Diese Steckbriefe werden auf unserer Webseite veröffentlicht, um die möglichen Kandidat*innen den Wählerinnen und Wählern vorzustellen.

Über den Postweg werden die Mieterinnen und Mieter zur Abstimmung eingeladen und erhalten einen Stimmzettel. Die eigentliche Wahl beginnt. Jeder Haushalt hat dabei eine Stimme. Die Ergebnisse der öffentlichen Stimmauszählung werden in einer Wahlniederschrift festgehalten. Nehmen alle gewählten Vertreter*innen die Wahl an wird der Mieterbeirat in einer ersten Sitzung konstituiert, in der ein Vorsitz oder Sprecher gewählt wird. Das Ergebnis wird dann in den Hausaufgängen ausgehängt.

Bei Rückfragen zur Kandidatur, der Arbeit im Mieterbeirat, oder auch zum erneuten Zusenden des Kandidaturformulars wenden Sie sich gerne per E-mail an: 

mietergremien@wbm.de.

Anstehende Wahlen - beteiligen Sie sich für ihr Quartier 

ZeitraumQuartierArt der WahlAnzahl der Wohnungen
2. Halbjahr 2026Brunsbütteler DammNEUWAHL1.673 Wohnungen
2. Halbjahr 2026Boxhagener KiezNEUWAHL1.778 Wohnungen
2. Halbjahr 2026Oranienburger StraßeNEUWAHL1.915 Wohnungen
2. Halbjahr 2026Südliche FriedrichstadtNEUWAHL1.458 Wohnungen
2. Halbjahr 2026AndreasviertelNEUWAHL3.369 Wohnungen
2. Halbjahr 2026BarnimkiezNEUWAHL2.007 Wohnungen
2. Halbjahr 2026Werner-Düttmann-SiedlungErstwahl576 Wohnungen
2. Halbjahr 2026PepitahöfeNEUWAHL1.024  Wohnungen
    
2. Halbjahr 2027MIETERRAT NEUWAHLGesamtbestand

Hier finden Sie die Kandidaten für die nächsten Mieterbeiratswahlen