Ordnung muss sein.

Sollten Sie sich für individuelle Gestaltungsmodule für die Innenraumgestaltung Ihrer Wohnung entscheiden, werden Umfang und Modalitäten in einer Vereinbarung mit Ihnen festgelegt.

Diese „Vereinbarung über durch den Mieter geplante Umbauten in der Wohnung (barriere-reduzierende Maßnahmen/ sonstige Umbauten)“ steht für Sie zum Download bereit.