Der WBM Mieterrat

Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Mieter*innen

2016 wurden auf Grundlage des neuen Wohnraumversorgungsgesetzes erstmals Mieterräte bei den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften gewählt.

Im Juni 2022 wurde nun ein neuer Mieterrat gewählt, welcher sich im August 2022 erfolgreich konstituiert hat.

Lernen Sie den WBM Mieterrat kennen

Insgesamt 31.580 Haushalte - aufgeteilt in drei Wahlbezirke - konnten 2022 ihre Stimme zur Wahl des zweiten WBM-Mieterrats abgeben.

Gewählt sind:

Wahlbezirk l                 Dr. Elizabeth Beloe        mit 273 Stimmen

                                      Bernd Körting                mit 217 Stimmen

Wahlbezirk ll                Detmar Leschber           mit 301 Stimmen

                                      Ralf Wolkenhauer          mit 141 Stimmen

Wahlbezirk lll               Nannette Ahrendt          mit 217 Stimmen

Hier finden Sie nochmals alle Informationen zur Mieterratswahl 2022.

Nannette Ahrendt

Vorsitzende des Mieterrats, Gastmitglied im Aufsichtsrat

Dr. Elizabeth Beloe

Mitglied im Aufsichtsrat

Bernd Körting

Detmar Leschber

Ralf Wolkenhauer

stellv. Vorsitzender des Mieterrats

Sprechstunden

Ab 2023 finden die Sprechstunden jeweils am 2. Montag im Quartal statt.

Fällt ein Montag auf einen Feiertag, verschiebt sich der Termin um eine Woche.

Was Sind die Aufgaben des Mieterrats?

Die Aufgabe der Mieterräte ist es, die Interessen aller Mieterinnen und Mieter zu bündeln und sie gegenüber der WBM zu vertreten. Der Mieterrat befasst sich mit den Planungen für Neubau, Modernisierung und Instandsetzung sowie Quartiersentwicklung unternehmensweit. Zudem wird ein Mitglied des Mieterrats in den WBM Aufsichtsrat entsandt und ein weiteres Mitglied kann als Gast an den Aufsichtsratssitzungen teilnehmen.

Vom Amt des Mieterrates ist das des Mieterbeirates (Link zu https://www.wbm.de/mieterservice/mieterbeirat/) zu unterscheiden. Die demokratisch gewählten und ehrenamtlich tätigen Mieterbeiräte leisten teils seit Jahrzehnten eine wichtige Arbeit zur Vertretung von Mieter*inneninteressen direkt vor Ort in den Quartieren und zur Verwirklichung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen.

Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Aufgaben von Mieterrat und Mieterbeiräten finden Sie in diesem Flyer.