So klappt’ s auch mit dem Nachbarn.
Tipps und Regeln fürs gute Zusammenleben in Mietshäusern bei der WBM.
Ob es die laute Musik aus der Nachbarwohnung ist, ein schreiendes Baby oder ein Hund, der ständig bellt Lärm kann einem ganz schön zu schaffen machen.
Grundsätzlich gilt: Störender Lärm muss zwischen 20 und 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag vermieden werden. Genauso in der Mittagszeit: Zwischen 13 und 15 Uhr sind laute Geräusche unerwünscht.
Musik bitte auf Zimmerlautstärke halten. Das heißt nichts anderes, als dass der Nachbar gegenüber, darüber oder darunter die Geräusche von nebenan nicht oder kaum hört.
Besonders dröhnende Bässe wirken störend. Hier hilft es schon, die Boxen auf eine Unterlage zu stellen, die den Lärm dämmt.
Wohnen mit Klavier, Trompete & Co.
Hausmusik ist täglich für zwei Stunden außerhalb der Ruhezeiten erlaubt. Dazu gehören auch Unterrichtsstunden und das Üben auf den Instrumenten. Sonntags darf nur eine Stunde auf dem Klavier oder der Gitarre gespielt werden.
Kinder, Kinder!
Der Geräuschpegel bei kleinen Kindern ist oft höher, als bei Erwachsenen. Kinder hopsen und toben auch schon mal durch die Wohnung. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann man nicht erwarten, dass sie sich an allgemeine Ruhezeiten oder Zimmerlautstärke halten. Dennoch haben die Eltern die Pflicht, auf ihre Kinder einzuwirken, um Lärm wie dauerhaftes Toben oder Brüllen zu vermeiden, vor allem während der nächtlichen Ruhezeiten.
Wann darf der Nagel in die Wand?
Geräuschvolle Arbeiten, die beim Renovieren anstehen, sollten nach 19 Uhr unterbleiben. Und an Sonn- und Feiertagen darf generell nicht gebohrt und gehämmert werden. Beziehen Sie gerade Ihre neue Wohnung? Dann informieren Sie Ihre Nachbarn, wenn Sie von den Ruhezeiten abweichen müssen.
Ein sauberes Haus macht nicht nur einen guten Eindruck, man fühlt sich hier auch wohler. Das gelingt jedoch nur, wenn sich jeder für Ordnung und Sauberkeit mit verantwortlich fühlt.
Zigarettenkippen oder Papier dürfen nicht achtlos im Hausflur weggeworfen werden. Ohnehin gilt im Hausflur, in Aufzügen, Kellern, Dachböden, Tiefgaragen und Garagen ein generelles Rauchverbot.
Urlaub und Alltag auf Balkonien. Wer keinen Garten hat, nutzt seinen Balkon – zum Grillen, zum Feiern, zum Essen und Trinken, manch einer nur zum Rauchen. Nicht immer zur Freude der Nachbarn.

